Baugutachter Blankenheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Anton Schiller Blankenheim
Dipl.-Ing. (FH)

Anton Schiller

Bausachverständiger und Baugutachter


53945 Blankenheim
Tel: 02443 994 91 00
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH)
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Bausachverständiger für Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleistungen nach 61a Landeswasser-Gesetz NRW mit geprüfter Sachkunde (Handwerkskammer Köln)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Blankenheim steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Anton Schiller als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Anton Schiller kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Blankenheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Blankenheim kommen bzw. sich nicht in Blankenheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Blankenheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Blankenheim liegt im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen. Blankenheim ist ein staatlich anerkannter Erholungsort, welcher über einen historischen Ortskern und einige Sehenswürdigkeiten verfügt. Nördlich und westlich von Blankenheim befinden sich die Gemeinden Dahlem und Nettersheim, im Süden und im Osten grenzt das Bundesland Rheinland-Pfalz mit der Verbandsgemeinde Adenau im Landkreis Ahrweiler und die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll im Landkreis Vulkaneifel an Blankenheim. Wer sich in Blankenheim erholen möchte, hat die Möglichkeit sich in der Burg Blankenheim niederzulassen, welche im 12. Jahrhundert erbaut wurde und heute als Jugendherberge dient. Nicht nur die Burg spiegelt die Historie Blankenheims wieder. Auch die Reste der Befestigung, wie z.B. das Georgstor und der Hirtenturm oder aber auch die zahlreichen Fachwerkbauten ziehen Touristen nach Blankenheim. Im Sommer bietet der Freilinger See sowohl Touristen als auch den Bewohnern Blankenheims naturnahe Erholung. Für diejenigen die die Natur noch intensiver begutachten möchten, gibt es die Möglichkeit Blankenheim auf zahlreichen Wanderwegen im Lamperstal zu erkunden.  Außerdem ist die Stadt dafür bekannt, dass im historischen Ortskern Blankenheims die Quelle der Ahr entspringt. Auch der Nürburgring liegt, mit ca. 30 km Entfernung, nicht weit von Blankenheim entfernt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz
53945 Blankenheim

Bauamt:
Rathausplatz
53945 Blankenheim

Grundbuchamt:
Grundbuchamt Schleiden
Marienplatz
53937 Schleiden

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